BH Jennersdorf, Versicherungsunternehmen, Zulassungsstellen (Kraftfahrwesen) Fundstelle

Kraftfahrwesen - BH Jennersdorf, Versicherungsunternehmen, Zulassungsstellen

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 5. Mai 1998, mit der die Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf als Behörde bestimmt wird, in deren örtlichen Wirkungsbereich Versicherungsunternehmen ermächtigt werden können, Zulassungsstellen einzurichten und zu betreiben

StF: LGBl. Nr. 37/1998

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 40a Abs. 1 und 9 des Kraftfahrgesetzes 1967 - KFG 1967, BGBl. Nr. 267, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 121/1997, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr verordnet:

In Kraft seit 12.05.1998 bis 31.12.9999
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