Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, hiezu nach Anhörung der Präsidentin oder des Präsidenten des Rechnungshofes nähere Regelungen in Richtlinien festzusetzen.
In Kraft seit 20.03.2012 bis 31.12.9999
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