Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Der in der Anlage 1 angeschlossene Kontenplan sowie die Anlage 2 treten mit 1. Jänner 2013 in Kraft und sind erstmalig auf die Erstellung des Bundesfinanzgesetzes für das Finanzjahr 2013 anzuwenden.
In Kraft seit 20.03.2012 bis 31.12.9999
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