Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026
Die Verordnung über Vergünstigungen für Kriegsbeschädigte im öffentlichen Personenverkehr vom 23. Dezember 1943, Deutsches RGBl. 1944 I S. 5, bleibt mit der Maßgabe in Kraft, daß keine Erstattung der Fahrgeldausfälle an die Unternehmungen stattfindet.
In Kraft seit 12.07.1957 bis 31.12.9999
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