§ 113h KOVG 1957

KOVG 1957 - Kriegsopferversorgungsgesetz 1957

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026

Eine Neubemessung der einkommensabhängigen Rentenleistungen auf Grund der mit BGBl. I Nr. 76/2012 ab 1. Oktober 2012 normierten besonderen Pensionsanpassung erfolgt für die Kalendermonate Oktober bis Dezember 2012 nicht. Eine Neubemessung der einkommensabhängigen Rentenleistungen auf Grund der mit Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 76 aus 2012, ab 1. Oktober 2012 normierten besonderen Pensionsanpassung erfolgt für die Kalendermonate Oktober bis Dezember 2012 nicht.

In Kraft seit 15.11.2012 bis 31.12.9999
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