Wird eine neue Kontrollgerätekarte wegen Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl einer vorhandenen Karte beantragt, so ist vorzulegen:
1.Ziffer einsim Falle der Beschädigung oder Fehlfunktion die zu ersetzende Karte,
2.Ziffer 2eine Erklärung über den Verlust oder den Nachweis einer Anzeige bei der dafür zuständigen Stelle im Falle des Diebstahls der Karte.
In Kraft seit 26.02.2005 bis 31.12.9999
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