Art. 16 § 2 KindRÄG 2001 (weggefallen)

KindRÄG 2001 - Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 2001 - Mediation, Verordnungsermächtigung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 08.09.2026
Art. 16 § 2 KindRÄG 2001 seit 30.04.2004 weggefallen.
In Kraft seit 01.05.2004 bis 31.12.9999
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