Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.09.2026
Der Bund hat das Recht, den Einsatz sowie die Auswirkung der Finanzzuweisungen einer Evaluierung zu unterziehen. Die Gemeinden sind verpflichtet, den Bund dabei zu unterstützen.
In Kraft seit 01.07.2025 bis 31.12.9999
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