§ 1 KI-RMV Zweck

KI-RMV - Kreditinstitute-Risikomanagementverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 17.05.2024

Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/36/EU in das österreichische Recht. Sie regelt die Mindestanforderungen zum Zwecke der ordnungsgemäßen Erfassung, Steuerung, Überwachung und Begrenzung der Risikoarten gemäß § 39 Abs. 2b BWG.

In Kraft seit 15.10.2021 bis 31.12.9999
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