§ 34 KHVG 1994 Schluß- und Übergangsbestimmungen

KHVG 1994 - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. September 1994 in Kraft.

(2) Das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1987, BGBl. Nr. 296, in der Fassung der KHVG-Novelle 1992, BGBl. Nr. 770, und der Kundmachung BGBl. Nr. 917/1993 tritt mit Ablauf des 31. August 1994 außer Kraft.

In Kraft seit 01.09.1994 bis 31.12.9999
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