§ 9 KennV 2008 Darreichungsform und Inhalt

KennV 2008 - Kennzeichnungsverordnung 2008

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Die Kennzeichnung hat Angaben über die Darreichungsform zu enthalten. Bei der Angabe sind die vom Europarat veröffentlichten Standardbezeichnungen zu verwenden, gegebenenfalls unter Angabe von zweckdienlichen und verständlichen Hinweisen.

In Kraft seit 29.05.2008 bis 31.12.9999
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