§ 49 KennV 2008 Europäische Union

KennV 2008 - Kennzeichnungsverordnung 2008

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Arzneispezialitäten im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur (ABl. EU Nr. L 136 S. 1) sind – mit Ausnahme länderspezifischer Angaben – vom Geltungsbereich dieser Verordnung ausgenommen.

In Kraft seit 29.05.2008 bis 31.12.9999
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