§ 51 KennV 2008 Übergangs- und Schlussbestimmungen

KennV 2008 - Kennzeichnungsverordnung 2008

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

(1) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz vom 15. Oktober 1984 über die Kennzeichnung von Arzneispezialitäten, BGBl. Nr. 402/1984, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 193/1995, außer Kraft.

In Kraft seit 29.05.2008 bis 31.12.9999
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