Kärntner Tourismusgesetz 2011 - K-TG (K-TG) Fundstelle

K-TG - Kärntner Tourismusgesetz 2011 - K-TG

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Kärntner Tourismusgesetz 2011 - K-TG
StF: LGBl 18/2012

Änderung

LGBl Nr 7/2015

LGBl Nr 81/2015

LGBl Nr 43/2017 in Bearbeitung

I. Teil:

Regionale und überregionale

Zusammenarbeit

1. Abschnitt:

Organisation und Aufgabenverteilung

§ 1 Ziele

§ 2 Aufgaben des Landes

§ 3 Regionale Aufgaben; Tourismusregionen und regionale Tourismusorganisationen

§ 4 Örtliche Aufgaben

2. Abschnitt:

Finanzierung der Tourismusaufgaben

§ 5 Aufbringung der Mittel

II. Teil:

Tourismusverbände

1. Abschnitt:

Aufgaben, Errichtung und Mitglieder

§ 6 Tourismusverband

§ 7 Mitgliedschaft

§ 8 Beginn und Ende der Mitgliedschaft

§ 9 Errichtung

§ 10 Zusammenschluss von Tourismusverbänden

§ 11 Gebiet des Tourismusverbandes

§ 12 Auflösung des Tourismusverbandes

2. Abschnitt:

Organisation

§ 13 Organe des Tourismusverbandes

§ 14 Zusammensetzung der und Stimmrecht in der Vollversammlung

§ 15 Ausübung des Stimmrechts in der Vollversammlung

§ 16 Einberufung, Beschlussfähigkeit und Abstimmung der Vollversammlung

§ 17 Aufgaben der Vollversammlung

§ 18 Zusammensetzung des Vorstands

§ 19 Wahl des Vorstands

§ 20 Verzicht auf die Zugehörigkeit zum Vorstand, Vorrückung der Ersatzmitglieder, vorzeitige Auflösung

§ 21 Aufgaben und Geschäftsbesorgung des Vorstands

§ 22 Aufgaben des Vorsitzenden, -Stellvertreters und des Finanzreferenten

§ 23 Aufgaben und Organisation des Kontrollausschusses

3. Abschnitt:

Innere Organisation

§ 24 Aufwandsentschädigung und Auslagenersatz

§ 25 Allgemeine Aufgaben der Organe

§ 26 Leiter des Tourismusverbandes, Einsatz der Bediensteten

§ 27 Geschäftsordnung

4. Abschnitt:

Haushaltsführung des Tourismusverbandes

§ 28 Haushaltswirtschaft und Rechnungswesen

§ 29 Aufbringung der Mittel

§ 30 Haushaltsplan

§ 31 Jahresabschluss

III. Teil:

Schluss- und Übergangsbestimmungen

1. Abschnitt:

Schlussbestimmungen

§ 32 Verweisungen

§ 33 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

§ 34 Übertragener Wirkungsbereich der Tourismusverbände

§ 35 Aufsicht des Landes

2. Abschnitt:

Übergangs- und

Inkrafttretensbestimmungen

§ 36 Übergangsbestimmungen für Tourismusregionen und regionale Tourismusorganisationen

§ 37 Übergangsbestimmungen für Tourismusverbände

§ 38 Inkrafttretens- und Außerkrafttretensbestimmungen

§ 39 Berichtspflicht der Landesregierung

Anlage zu § 36 Abs. 1

Artikel II (LGBl Nr 7/2015 idF LGBl Nr 81/2015)

In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Kärntner Tourismusgesetz 2011 - K-TG (K-TG) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Kärntner Tourismusgesetz 2011 - K-TG (K-TG) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Kärntner Tourismusgesetz 2011 - K-TG (K-TG) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Kärntner Tourismusgesetz 2011 - K-TG (K-TG) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Kärntner Tourismusgesetz 2011 - K-TG (K-TG) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis K-TG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Anl. 1 K-TG