(1) Dieses Gesetz tritt, sofern in Abs. 2 bis 5 nicht anderes bestimmt wird, mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
In Kraft seit 01.10.2022 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Anl. 1 K-SchG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 1 K-SchG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Anl. 1 K-SchG