§ 12 K-RSS

K-RSS - Regelung der Schifffahrt auf Kärntner Seen

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Verweisungen in diesem Gesetz auf Bundesrecht sind als Verweisungen auf folgende Fassungen zu verstehen:

1.

Schifffahrtsgesetz (SchFG), BGBl. I Nr. 62/1997, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 24/2020;

2.

Seen- und Fluss-Verkehrsordnung (SFVO), BGBl. II Nr. 98/2013 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 32/2019.

In Kraft seit 18.09.2021 bis 31.12.9999
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