§ 1 K-PRG Geltungsbereich

K-PRG - Kärntner Prostitutionsgesetz - K-PRG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

Die Anbahnung und die Ausübung der der Öffentlichkeit gegenüber in Erscheinung tretenden Prostitution in Kärnten unterliegen den Bestimmungen dieses Gesetzes.

In Kraft seit 01.11.1990 bis 31.12.9999
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