§ 51 K-MEKG 2002

K-MEKG 2002 - Kärntner Mutterschutz- und Eltern-Karenzgesetz - K-MEKG 2002

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

§ 51

Umsetzung von Gemeinschaftsrecht

 

Durch dieses Landesgesetz werden folgende Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt:

 

1.

Richtlinie 89/654/EWG über Mindesvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten, ABl Nr L 393 vom 30. Dezember 1989, S 1;

2.

Richtlinie 92/85/EWG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Dienstnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Dienstnehmerinnen am Arbeitsplatz, ABl Nr L 348 vom 28. November 1992, S 1;

3.

Richtlinie 92/57/EWG über die auf zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz, ABl Nr 245 vom 26. August 1992, S 6;

4.

Richtlinie 96/34/EG zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarungen über Elternurlaub, ABl Nr 145 vom 19. Juni 1996, S 4.

In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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