Anl. 1 K-LvwGG

K-LvwGG - Kärntner Landesverwaltungsgerichtsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

(2) Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes beim Landesverwaltungsgericht anhängigen Verfahren sind nach der bisherigen Rechtslage weiterzuführen.

Artikel II(LGBl Nr 113/2020)

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

(2) Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes anhängigen Verfahren nach § 5 Abs. 3 und § 12 Abs. 7 sind nach der bisherigen Rechtslage weiterzuführen.

In Kraft seit 19.12.2020 bis 31.12.9999
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Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 31 K-LvwGG
Kärntner Landesverwaltungsgerichtsgesetz (K-LvwGG) Fundstelle