Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.01.2026
Das Parlamentarische Datenschutzkomitee ist zuständig für die Aufsicht über die Verarbeitung personenbezogener Daten
1.Ziffer einsdurch den Landtag und seine Teilorgane,
2.Ziffer 2durch die Mitglieder des Landtages in Ausübung ihres Mandates,
3.Ziffer 3durch den Landesrechnungshof und
4.Ziffer 4im Bereich der Verwaltungsangelegenheiten des Landtages und seiner Teilorgane sowie des Landesrechnungshofes.
In Kraft seit 01.01.2026 bis 31.12.9999
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