Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.06.2025
(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt an dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
(2)Absatz 2Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Landesgesetzes anhängige Verfahren sind nach den bisher geltenden Rechtsvorschriften weiterzuführen; dies gilt nicht für die Befreiung von der Entrichtung landesgesetzlich geregelter Abgaben (§ 15a).Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Landesgesetzes anhängige Verfahren sind nach den bisher geltenden Rechtsvorschriften weiterzuführen; dies gilt nicht für die Befreiung von der Entrichtung landesgesetzlich geregelter Abgaben (Paragraph 15 a,).
In Kraft seit 01.05.2025 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Anl. 3 K-LSG 2002
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 3 K-LSG 2002 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Anl. 3 K-LSG 2002