Kärntner landwirtschaftliche Schulverordnung (K-LSchV) Fundstelle

K-LSchV - Kärntner landwirtschaftliche Schulverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Verordnung der Landesregierung vom 26. Juli 2016, mit der
die Verordnung über das land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulwesen (Kärntner landwirtschaftliche Schulverordnung – K-LSchV) neu erlassen wird
StF: LGBl. Nr. 56/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der § 9, § 9a, § 18, § 19, § 30a, § 55, § 56, § 56a, § 56b, § 56c, § 56d, § 56e, § 56f des Kärntner landwirtschaftlichen Schulgesetzes 1993 – K-LSchG, LGBl. Nr. 16/1993, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 39/2016 wird verordnet:

 

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt
Organisationsformen, Aufbau, Unterrichtsausmaß
und Schultage der Berufsschule

§ 

1                Fachrichtungen der Berufsschule

2. Abschnitt
Organisationsformen Aufbau, Unterrichtsausmaß und
Schultage der Fachschule

§ 

2                Fachrichtungen der Fachschule

§ 

3                Schulformen

3. Abschnitt
Lehrpläne

§ 

4                Lehrpläne

§ 

4a             Schulautonome Lehrplanbestimmungen

4. Abschnitt
Lehrer- und Schülerzahlen

§ 

5                Lehrer- und Schülerzahlen

5. Abschnitt
Unterricht in Kursform

§ 

6                Unterricht in Kursform

6. Abschnitt
Anmeldefrist und Aufnahmevoraussetzungen
für Fachschulen

§ 

7                Anmeldefrist und Aufnahmevoraussetzungen für Fachschulen

7. Abschnitt
Durchführung von Eignungsprüfungen
an Fachschulen

§ 

8                Durchführung von Eignungsprüfungen

§ 

9                Prüfungsgebiete

§ 

10             Durchführung

§ 

11             Mündliche Prüfung

§ 

12             Aufgaben

§ 

13             Einzelbeurteilungen

§ 

14             Schriftliche Prüfungsarbeit

§ 

15             Nichtaufnahme

8. Abschnitt
Berufsbezeichnung

§ 

16             „Agrar-Kaufmann“ bzw. „Agrar-Kauffrau“

9. Abschnitt
Befreiung von Pflichtgegenständen der Fachschule

§ 

17             Befreiung von Pflichtgegenständen der Fachschule

§ 

18             Befreiung von einzelnen Pflichtgegenständen

§ 

19             Leistungsbeurteilung bei Befreiung von Pflichtgegenständen der Fachschule

10. Abschnitt
Feststellung und Beurteilung der Schülerleistungen

§ 

20             Feststellung und Beurteilung der Schülerleistungen

§ 

21             Leistungsfeststellungen

§ 

22             Arten der Leistungsfeststellung

§ 

23             Mitarbeit

§ 

24             Mündliche Prüfungen

§ 

25             Mündliche Übungen

§ 

26             Schularbeiten

§ 

27             Schriftliche Überprüfungen

§ 

28             Praktische Leistungsfeststellungen

§ 

29             Beurteilung der Leistungen

§ 

30             Äußere Form der Arbeit

§ 

31             Beurteilungsstufen

§ 

32             Schriftliche Leistungsfeststellungen

§ 

33             Beurteilung des Verhaltens

§ 

34             Beurteilung der äußeren Form der Arbeit

§ 

35             Beurteilungen der Leistungen für eine ganze Schulstufe

§ 

35a  Kompetenzkatalog

11. Abschnitt
Feststellungs-, Nachtrags-, Abschluss- und Wiederholungsprüfungen

§ 

36             Feststellungs- und Nachtragsprüfungen

§ 

37             Wiederholungsprüfungen

§ 

37a Abschlussprüfung

§ 

37b Prüfungsgegenstände für die Abschlussprüfung

§ 

37c Durchführung der Abschlussprüfung

§ 

37d  Abschließende schriftliche Arbeit

§ 

37e Klausurarbeit

§ 

37f Praktische Prüfung

§ 

37g  Mündliche Prüfungen

§ 

37h  Organisation Mündliche Prüfungen

§ 

37i  Beurteilung

12. Abschnitt
Gestaltung der Zeugnisformulare

§ 

38             Zeugnisformulare

§ 

39             Jahreszeugnis

§ 

40             Abschlusszeugnis

§ 

41             Gestaltung der Zeugnisformulare an Privatschulen

§ 

42             Gestaltung der Zeugnisformulare bei Schulversuchen

13. Abschnitt
Durchführung von Schulveranstaltungen

§ 

43             Schulveranstaltungen

§ 

44             Durchführung von Schulveranstaltungen

§ 

45             Kostenbeiträge

§ 

46             Arten von Schulveranstaltungen

§ 

47             Ausmaß von Schulveranstaltungen

§ 

48             Ziel, Inhalt und Dauer von Veranstaltungen

§ 

49             Gewährleistung der Sicherheit

§ 

50             Mehrtägige Veranstaltungen

§ 

51             Durchführungsbestimmungen

§ 

52             Information

§ 

53             Lehrer und Begleitpersonen

§ 

54             Keine Schulveranstaltungen

§ 

55             Teilnahme von schulfremden Personen

14. Abschnitt
Schulordnung

§ 

56             Schulordnung

§ 

57             Beaufsichtigung der Schüler

§ 

58             Verspätetes Eintreffen

§ 

59             Pflichten der Schüler

§ 

60             Sicherheitsmaßnahmen

§ 

61             Sicherheit und Übungen

§ 

62             Pflichten der Erziehungsberechtigten

§ 

63             Erziehungsmittel

§ 

64             Konsum alkoholischer Getränke, Rauchen

§ 

65             Änderung der Wohnadresse

§ 

66             Hausordnung; Kundmachung

15. Abschnitt
Schülerheimordnung

§ 

67             Schülerheimordnung

§ 

68             Reinlichkeit

§ 

69             Körperpflege

§ 

70             Mitnahme und Verwendung privater Geräte

§ 

71             Schülerheimbeitrag

§ 

72             Ausgang und Urlaub

§ 

73             Gottesdienst

§ 

74             Erziehungsmittel, Verwarnung

§ 

75             Ausschluss

16. Abschnitt
Durchführung der Wahl der Schülervertreter

§ 

76             Durchführung der Wahl der Schülervertreter

§ 

77             Kandidat

§ 

78             Stimmzettel

§ 

79             Ablauf der Wahl

§ 

80             Wahlurne

§ 

81             Niederschrift

§ 

82             Mehrheit

§ 

83             Wahlergebnis

§ 

84             Verkündung

§ 

85             Wahl des Schulsprechers

§ 

86             Teilnahmeberechtigung

§ 

87             Anwendung

§ 

88             Verkündung

§ 

89             Abwahl

§ 

90             Frist

§ 

91             Stimmzettel

§ 

92             Wahlzeugen

§ 

93             Wahlakten

§ 

94             Verkündung

17. Abschnitt
Schlussbestimmungen und Inkrafttreten

§ 

95             Privatschulen

§ 

96             Inkrafttreten

§ 

97             Geschlechtsneutrale Bezeichnungen

§ 

98             Verweise

In Kraft seit 13.08.2016 bis 31.12.9999
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