Anl. 4 K-LSchV

K-LSchV - Kärntner landwirtschaftliche Schulverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2024

LEHRPLAN DER FACHSCHULE
FÜR ERWACHSENE,
FACHRICHTUNG LANDWIRTSCHAFT

I. Allgemeines

Mit dem Abschluss der Fachschule für Erwachsene nach diesem Lehrplan ist die landwirtschaftliche Grundausbildung abgeschlossen.

II. Allgemeine Bildungsziele

Die Fachschule hat die Aufgabe

a)

die Schüler durch Vermittlung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten auf die selbstständige Führung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes oder Haushaltes und auf die Ausübung einer sonstigen verantwortlichen Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft vorzubereiten und sie in die Lage zu versetzen, die vielfältigen Aufgaben der Land- und Forstwirtschaft im ländlichen Raum zu erfüllen;

b)

die Schüler zu demokratischen, heimatverbundenen, sittlich und religiös gefestigten und sozial denkenden Staatsbürgern heranzubilden und

c)

die Allgemeinbildung der Schüler zu erweitern und zu vertiefen. Die Fachschule für Erwachsene hat darüber hinaus noch die Aufgabe, den Schülern nach Abschluss einer außerlandwirtschaftlichen Ausbildung das Erreichen der Bildungsziele der Landwirtschaftlichen Fachschule in geeigneter pädagogischer und organisatorischer Form zu ermöglichen.

Der Lehrplan ist auf die in den Einstiegsvoraussetzungen festgeschriebenen Vorkenntnisse der Schüler abzustimmen. Im Rahmen dieser Aufgabenstellung sind den Schülern besonders die Zusammenhänge und die Wichtigkeit der nachhaltigen, naturgerechten Landbewirtschaftung bewusst zu machen.

III. Allgemeine didaktische Grundsätze

Die Schüler sind unter Bedachtnahme auf ihre unterschiedliche Vorbildung und Leistungsfähigkeit in die Arbeitsweise einer berufsbildenden Schule einzuführen und zu verantwortungsbewusstem Verhalten in einer Gemeinschaft zu erziehen.

Bei allen Schülern sind die seelischen, geistigen und körperlichen Anlagen, die Vorbildung, die Milieuverhältnisse und die altersmäßigen Interessen soweit wie möglich zu berücksichtigen, um die Lernmotivation zu fördern.

Der Unterricht hat von der Erlebniswelt der Schüler auszugehen und ist berufs- und lebensnah zu gestalten. Auf eine angemessene Verknüpfung von Heimatverbundenheit und Weltaufgeschlossenheit, von Tradition und dem Willen zur Neugestaltung ist hinzuarbeiten. Die Einführung des Schülers in die fachliche Begriffswelt verlangt größtmögliche Anschaulichkeit. Zur Schaffung klarer Vorstellungen sind sorgfältig ausgewählte Unterrichtsmittel heranzuziehen. Der Unterricht ist durch Lehrausgänge und Lehrfahrten zu ergänzen. Im Unterricht ist die Selbsttätigkeit in den Vordergrund zu stellen und das Bildungsinteresse, die Selbstständigkeit, das Selbstvertrauen und das kritische Denken des Schülers zu fördern. Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes ist auf die Festigung des bereits erworbenen Bildungsgutes besonderer Wert zu legen. Durch Üben, Wiederholen und Anwenden ist der Bestand an grundlegenden Kenntnissen und Fertigkeiten zu sichern. Leistungskontrollen sind einzubauen. Den Schülern sind die Zusammenhänge zwischen dem Lebensganzen und den einzelnen Unterrichtsgegenständen bewusst zu machen.

Wechselbeziehungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und zwischen Theorie und Praxis sind zu berücksichtigen.

Unvorhergesehene Ereignisse sind im Unterricht abweichend von der Lehrstoffverteilung zu behandeln.

Der praktische Unterricht ist so durchzuführen, dass jeder Schüler durch gezielte Arbeitsunterweisungen, durch Übungen grundlegende Kenntnisse und praktische Fertigkeiten erwirbt. Zur besseren Konzentration kann der Lehrstoff in Bildungseinheiten gegliedert werden.

Der Einführung der erwachsenen Schüler in die Techniken des Lernens und Zeitmanagements ist besonderes Augenmerk zu schenken. Der organisatorische Rahmen des Unterrichtes kann, insbesondere bei der ganzjährigen Organisationsform im vertretbaren Ausmaß die zeitlichen Rahmenbedingungen der Schüler berücksichtigen.

Eine blockweise Vermittlung des Lehrstoffes eines Gegenstandes samt Beurteilung innerhalb eines begrenzten Zeitraumes ist, soferne pädagogisch vertretbar, möglich.

Ebenso können für die Leistungsbeurteilung in der Organisationsform der Fachschule für Erwachsene spezielle zeitliche und organisatorische Rahmenbedingungen geschaffen werden (zB Kolloquiumtage).

Der Lehrstoff des vorliegenden Lehrplanes versteht sich als Kernlehrstoff.

IV. Stundentafel
(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

Pflichtgegenstände

Gesamtstundenzahl

Lebensführung am Bauernhof

20 - 25

Informatik/Schriftverkehr(1)

55 - 65

Wirtschaft und Marketing

15 - 20

Betriebswirtschaft und Marktlehre

40 - 50

Biolandbau

10 - 15

Direktvermarktung

15 - 20

Förderungswesen und Standeskunde

15 - 20

Pflanzenproduktion

45 - 55

Nutztierhaltung

45 - 55

Landtechnik und Baukunde

35 - 45

Waldwirtschaft

25 - 35

Obstbau

10 - 15

Schulautonome Stunden

0 - 40

Summe

370

 

Praktischer Unterricht (2)

Gesamtstundenzahl

Pflanzenproduktion

16 - 24

Nutztierhaltung

20 - 28

Landtechnik

24 - 32

Waldwirtschaft

24 - 32

Obstbau

10 - 18

Hauswirtschaft und Kochen

8 - 12

Schulautonome Stunden

0 - 28

Summe

130

Gesamtstundenzahl

500

 

1.

40 Unterrichtsstunden in Schülergruppen möglich.

2.

Unterricht in Schülergruppen.

3.

Unterricht in Blockform möglich zur Steigerung des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten.

 

 

IVa. Ersatzstundentafel gem. § 4a Abs. 4
(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

Pflichtgegenstände

Gesamtstundenzahl

Lebensführung am Bauernhof

20

Informatik/Schriftverkehr(1)

65

Wirtschaft und Marketing

20

Betriebswirtschaft und Marktlehre

45

Biolandbau

15

Direktvermarktung

20

Förderungswesen und Standeskunde

15

Ernährung

70

Haushaltsmanagement

35

Gartenbau

35

Landwirtschaft

30

Summe

370

 

Praktischer Unterricht (2)

Gesamtstundenzahl

Haushaltsmanagement

45

Kochen und Küchenführung

45

Gartenbau

20

Textilverarbeitung

20

Summe

130

Gesamtstundenzahl

500

 

1.

40 Unterrichtsstunden in Schülergruppen möglich.

2.

Unterricht in Schülergruppen.

3.

Unterricht in Blockform möglich zur Steigerung des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten.

 

 

V. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Lehrstoff sowie didaktische Grundsätze.

Lebensführung am Bauernhof

Bildungs- und Lehraufgabe:

Bewusstmachung wichtiger Lebensprobleme und Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten; Erziehen zu sicherem Auftreten in der Öffentlichkeit, zu einer verantwortungsbewussten gesunden Lebensführung und zu sozialem Verhalten; Schlüsselqualifikationen wie Selbsterkenntnis, Menschenkenntnis, Kommunikationsfähigkeit; Flexibilität, Kreativität u. a. sind zu erlernen und ständig zu üben.

Lehrstoff

Besonderheiten des bäuerlichen Familienbetriebes.

Zusammenhänge und Aufgaben des Lebensfeldes Bauernhof, bäuerliche Werte, Rollenbilder in der bäuerlichen Familie, Hofübergabe, partnerschaftliche Betriebsführung.

Kommunikation und Konfliktbewältigung:

Kommunikationstraining, Zusammenleben und Aufgabenbereiche der Generationen, Konflikte zwischen den Generationen, Möglichkeiten der Konfliktlösung.

Gesundheit am Bauernhof: Gesundheitsvorsorge, häufige berufsbedingte Erkrankungen, Freizeitgestaltung, bäuerliche Sozialversicherung, soziale Betriebshilfe, Unfallverhütung am Bauernhof, Hausapotheke.

Zeitmanagement: Arbeitsteilung, Auslagerung von Arbeiten,

Arbeitsplanung

Didaktische Grundsätze

Die Möglichkeiten des Gelegenheitsunterrichtes sind besonders auszunützen. Informationen der Massenmedien sind auszuwerten. Teilnehmerorientierte Unterrichtsmethoden sind bevorzugt anzuwenden, Konfliktlösungsmöglichkeiten anhand von praktischen Beispielen aufzeigen.

Informatik/Schriftverkehr

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundlagen der Datenverarbeitung; Aufgaben der Haushalts- und Betriebsführung sowie des Schriftverkehrs unter Anwendung aktueller Programme lösen; optische Gestaltung verarbeiteter Daten.

Lehrstoff

Grundlagen der Informatik: Grundlagen eines Textverarbeitungsprogrammes.

Textverarbeitung: Textgestaltung, Texte überarbeiten, Tabellen, Seriendruck, Internet und e-mail.

Tabellenkalkulationen

Einsatzmöglichkeiten und Anwendung landwirtschaftlicher Fachprogramme

Schriftverkehr für Beruf und Wirtschaft: Geschäftlicher Schriftverkehr, Zahlungsschriftverkehr, Schriftverkehr mit Ämtern und Behörden.

Didaktische Grundsätze

Bei der Auswahl von Programmthemen ist auf die praktische Anwendbarkeit Bedacht zu nehmen.

Der Informatikunterricht soll die Basis für eine fächerübergreifende Anwendung bilden.

Wirtschaft und Marketing

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis wichtiger Vorgänge und Zusammenhänge in den Bereichen Wirtschaft und Marketing erforderlich sind, wobei der Agrarmarkt und das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen besonders zu berücksichtigen sind. Anleitung zum Beobachten volkswirtschaftlicher Vorgänge und zu wirtschaftlichem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Wirtschaftserfolg

Grundlagen des Marketing, Marketinginstrumente

Gütererzeugung: Produktion und Produktivität, Produktionsfaktoren; Betrieb und Unternehmen, Unternehmensformen.

Gütertausch: Geld und Geldgeschäfte, Handel und Verkehr, Markt und Preis, Agrarmarkt.

Genossenschaftswesen: Entwicklung, rechtliche Grundlagen, Arten von Genossenschaften.

Regionale Vermarktungseinrichtungen, Kooperationen, Kooperationsformen.

Didaktische Grundsätze

Informationen von Massenmedien sind auszuwerten. Das Marktgeschehen ist aus der Sicht des Produzenten und Konsumenten zu behandeln.

Betriebswirtschaft und Marktlehre

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Kenntnissen, die zum Verständnis der wirtschaftlichen Vorgänge im landwirtschaftlichen Betrieb und zu dessen rationeller Einrichtung und erfolgreicher Führung erforderlich sind. Befähigung zur landwirtschaftlichen Buchführung; Anleitung zu kaufmännischem Denken und Handeln; Festigung der Bindung zum elterlichen Hof; die Kreativität im Hinblick auf Produktionsalternativen und unterschiedliche Vermarktungsformen ist zu fördern.

Die überbetriebliche Zusammenarbeit und andere Formen der Arbeitsteilung und Kostensenkung sind besonders zu berücksichtigen.

Lehrstoff

Leistungen und Kosten der Produktion: Betriebszweige, Produktionsverfahren; Leistungen; Arten und Gliederung der Kosten; Gesetzmäßigkeiten der Produktion.

Investitions- und Finanzierungsrechnung: Grundlagen der Finanzierung; kostengünstige Betriebsmittelbeschaffung; überbetriebliche Zusammenarbeit, Kooperationen, Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit von Investitionen.

Betriebsplanung: Kalkulation bei Produktionsverfahren. Wichtige Steuern und Versicherungen.

Buchführung: Buchführung im landwirtschaftlichen Betrieb auf EDV-Basis;

Grundzüge der Bilanzlehre.

Didaktische Grundsätze

Die Querverbindungen zu den anderen Fachgegenständen sind herzustellen. Für die Buchführung, Kalkulation von Produktionsverfahren sind im Handel erhältliche Drucksorten bzw. EDV-Programme, für die Betriebserhebung und Betriebsplanung entsprechende Formulare bzw. EDV-Programme zu verwenden. Die Einkommenskombinationen sind entsprechend zu berücksichtigen.

Biolandbau

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung der Prinzipien der biologischen Landwirtschaft; Förderung des Verständnisses für ökologische Zusammenhänge und nachhaltige Wirtschaftsweisen.

Lehrstoff

Entwicklung des Biolandbaues; Richtungen des Biolandbaues; Aktuelle Produktionsrichtlinien; Kontrollsystem im Biolandbau; Förderungen; Beispiele für erfolgreiche Kooperationen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht hat sich an praktischen Beispielen zu orientieren, wobei besonderer Wert der Kreislaufwirtschaft am eigenen Betrieb zukommen sollte.

Direktvermarktung

Bildungs- und Lehraufgabe

Aufzeigen der Möglichkeiten des direkten Verkaufes bäuerlicher Erzeugnisse an den Konsumenten zur Einkommenssicherung; Vermittlung jener Kenntnisse, die für die landwirtschaftliche Herstellung und Vermarktung dieser Produkte erforderlich sind; Aufzeigen der Möglichkeiten des bäuerlichen Fremdenverkehrs; Förderung des Qualitätsbewusstseins; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken.

Lehrstoff

Grundsätze und Bedeutung sowie persönliche und betriebliche Voraussetzungen der Direktvermarktung; Rechtliche und steuerliche Bestimmungen sowie Marketing und Kalkulationen bei der Direktvermarktung;

Hygieneanforderungen.

Qualitätsanforderungen; absatzfördernde Maßnahmen; bäuerlicher Fremdenverkehr, Kooperationen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht hat an die Fachgegenstände anzuknüpfen und soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Auf die Bedeutung der Qualität der Erzeugung ist besonders hinzuweisen.

Förderungswesen und Standeskunde

Lehrstoff

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen für die Förderungsabwicklung sowie über die wesentlichen Organisationen der bäuerlichen Interessenvertretung und deren Aufgaben. Auf die aktuellen Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten (LFI; Lehrlingsstelle, Sonstige), die in der Region von Bedeutung sind, sollte hingewiesen werden. Förderungsanträge;

Fächerübergreifende exemplarische Bearbeitung von praxisbezogenen Förderungsabläufen.

Förderungsantragsabwicklung im landwirtschaftlichen Betrieb auf EDV-Basis.

Stellung der Land- und Forstwirtschaft in der Gesamtwirtschaft. Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten in der Land- und Forstwirtschaft. Landwirtschaftliche Organisationen und ihre wichtigsten Aufgaben.

Didaktische Grundsätze

Die Querverbindungen zu den anderen Fachgegenständen sind herzustellen.Nach Möglichkeit sollen Vertreter der regionalen bäuerlichen Servicestellen in den Unterricht einbezogen werden.

Pflanzenproduktion

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der naturkundlichen Grundlagen der Pflanzenerzeugung; Vermittlung jener Kenntnisse, die für eine wirtschaftliche Kultur und Nutzung der Acker- und Grünlandpflanzen erforderlich sind; Weckung und Förderung des Verständnisses für die Notwendigkeit der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und der Kulturlandschaft; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln; Vermittlung der Prinzipien der biologischen Landwirtschaft.

Lehrstoff

Grundlagen der Pflanzen- und Bodenkunde.

Biologischer Landbau: Bedeutung und Methoden des Biolandbaus; Nährstoff- und Produktionskreislauf.

Allgemeiner Pflanzenschutz.

Fruchtfolge: Aufgaben und Erstellung von Fruchtfolgen.

Ackerbau: Anbau, Pflege und Ernte verschiedener Kulturarten; Erstellen von Nährstoffbilanzen.

Grundlagen der Grünlandwirtschaft: Nutzungsformen, Pflege und Futterkonservierung.

Feldfutterbau.

Sonder- bzw. Alternativkulturen.

Landwirtschaftliche Förderprogramme.

Didaktische Grundsätze

Querverbindungen zu biologischen Landbaumethoden sind verstärkt herzustellen. Förderungsprogramme sind mit den Gegenständen Betriebswirtschaft und Förderungswesen abzustimmen.

Nutztierhaltung

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen des Baues und der Lebensvorgänge des Tierkörpers sowie jener Kenntnisse, die unter Berücksichtigung moderner Züchtungsmethoden für eine wirtschaftliche Tierhaltung und marktgerechte Erzeugung von tierischen Produkten erforderlich sind; Anleitung zur umsichtigen Tierbetreuung sowie zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln; Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und praktischen Erfahrungen gemäß Tiergesundheitsdienstverordnung; Vermittlung der Prinzipien der biologischen Landwirtschaft.

Lehrstoff

Bau und Lebensvorgänge des Tierkörpers.

Haltung von Nutztieren; Wichtige Haltungsgrundsätze. Grundlagen der Fütterung.

Fütterung von Nutztieren.

Futterrationsberechnungen.

Grundlagen der Züchtung, Rassenkunde.

Züchtung von Nutztieren; Wichtige Züchtungsgrundsätze.

Sonderformen der Tierhaltung.

Förderungsprogramme in der Nutztierhaltung.

Tierschutzbestimmungen.

Tiergesundheitsdienst.

Didaktische Grundsätze

Querverbindungen sind speziell im Bereich von Förderungsprogrammen zum Gegenstand Betriebswirtschaft bzw. Förderungswesen herzustellen.

Landtechnik und Baukunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis der Funktion landwirtschaftlicher Maschinen, Geräte und technischer Einrichtungen und für deren wirtschaftlichen Einsatz erforderlich sind; Vertrautmachung mit Grundkenntnissen über das Bauen von Wohnhäusern, Wirtschaftsgebäuden und baulichen Anlagen im landwirtschaftlichen Betrieb nach wirtschaftlichen Grundsätzen; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Grundlagen der Landtechnik: Maschinenelemente; Verbrennungs- und Elektromotoren; Elektrik.

Traktoren; Maschinen, Geräte und technische Einrichtungen;

Maschinenpflege.

Überbetrieblicher Maschineneinsatz, Mechanisierungsketten.

Grundlagen der Baukunde: Stallbauten für Nutztiere;

Düngersammelanlage; sonstige Wirtschaftsgebäude.

Wohnhaus: Raum- und Funktionsprogramm.

Ver- und Entsorgungsanlagen.

Didaktische Grundsätze

Technische Einzelheiten sind nur so weit zu behandeln, als dies zum Verständnis der Funktion und für den praktischen Einsatz der Maschinen von Bedeutung ist. Auf die Bedeutung der Erhaltung wertvoller Baubestände sowie auf die Unfall- und Brandverhütung ist besonders hinzuweisen.

Waldwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die für eine wirtschaftliche Kultur und Nutzung des Waldes erforderlich sind; Weckung und Förderung des Verständnisses für die Funktionen des Waldes; auf eine marktgerechte Erzeugung des Rohstoffes Holz unter ökologischen und ökonomischen Grundsätzen ist hinzuweisen; die Waldgesinnung ist zu fördern.

Lehrstoff

Waldbau: Nährstoffkreislauf; Waldboden; Baumarten; Sträucher;

Klimaeinfluss; natürliche und künstliche Verjüngung des Waldes. Jungwuchspflege; Durchforstung; Endnutzung; Sonderformen;

Nachhaltigkeit der Waldbewirtschaftung.

Schutz des Waldes: Witterungsschäden; Pilzschäden; Insektenschäden;

Schaden durch den Menschen; Wildschäden.

Ernte und Vermarktung des Holzes: Schlägerung; Ausformung;

Sortierung; Holzabmaß; Bringung; Forstaufschließung; Holzverkauf;

Kooperationen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist auf die Belange des Bauernwaldes abzustimmen. Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.

Obstbau

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der Erzeugung, Verwertung und Vermarktung von Obst; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Grundlagen des Obstbaues.

Obstarten.

Kulturtechnik, Ernte, Lagerung, Vermarktung.

Obstverwertung: Bereitung von Obstsaft, Obstwein,

Fruchtbranntwein.

Didaktische Grundsätze

Auf die Besonderheiten der Produktionsgebiete und die Arten der Vermarktung ist hinzuweisen.

Praktischer Unterricht

Bildungs- und Lehraufgabe

Das erworbene theoretische Wissen ist durch den praktischen Unterricht in einer auf die Berufstätigkeit ausgerichteten, zeitgemäßen Form umzusetzen.

Das Erkennungsvermögen ist zu schulen, die Beobachtungsgabe für Vorgänge in der Natur und in der landwirtschaftlichen Produktion ist zu fördern.

Handwerkliches Können, Fertigkeiten und Arbeitstechniken sollen für die künftige Arbeit des Schülers sowie für die Werterhaltung und Wertvermehrung von Gebäuden, Maschinen und Geräten vermittelt werden.

Auf die Veredelungs- und Vermarktungsmöglichkeiten der am Betrieb erzeugten Produkte ist Bedacht zu nehmen.

Es ist auf Ordnung, Genauigkeit, Sorgfalt, Selbstständigkeit, Unfall- und Brandverhütung zu achten.

Lehrstoff

 

Pflanzenproduktion

Pflanzenkundliche, bodenkundliche und pflanzenbauliche Übungen (Erkennungs-, Bestimmungs- und Beurteilungsübungen); Erstellen von Fruchtfolge- und Düngungsplänen, Ackerschlagkartei. Bodenbearbeitung; Anbau-, Pflege- und Erntearbeiten; Lagerung und Futterkonservierung; Wirtschaftsdüngerbehandlung; Düngeroptimierung, Pflanzenschutzmaßnahmen.

Nutztierhaltung

Umgang mit Tieren (Unfallschutz, Tierpflege)

Tiergesundheit: Krankheitsvorbeuge und -behandlung. Funktionelle Klauenpflege, Klauenerkrankungen.

Züchtung: Tierbeurteilung, Stierkatalog, Anpaarungsplan, Stallbuch,

Versteigerungskatalog.

Rationserhebungen und Berechnungen.

Artgerechte Haltungssysteme: einfache Stallumbauplanungen.

Nutztierhaltung im Internet.

Aufzeichnungen, Aufzeichnungs- und Kennzeichnungspflicht.

Landtechnik

Metallbearbeitung und Landmaschinenpflege: Werkstätte, Werkzeuge, Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge und Geräte, Materialkunde, verschiedene Fertigkeiten und Techniken der Metallbe- und -verarbeitung; Wartung und Pflege des Traktors und anderer Landmaschinen, einfache Reparaturarbeiten, Einstellarbeiten an Motoren, Landmaschinen und Geräten, praktischer Einsatz von Landmaschinen, Lesen von Reparatur- und Wartungsplänen.

Waldwirtschaft

Forstliche Erkennungs- und Bestimmungsübungen; Bestandesbegründung;

Kulturpflege; Durchforstung und Holzernte im Schwach- und Starkholz;

Handhabungsübungen und Instandhaltung von Forstwerkzeugen, Motorsäge und sonstigen Forstmaschinen; Beurteilung des Waldzustandes;

Erhaltung von Bringungswegen.

Ermitteln des Bestandes, Vermessen von Waldflächen und -grenzen.

Obstbau

Pflanzung, Schnitt, Erziehung; Pflege aller Obstbäume; Vermehrung und Veredelung; Ernte, Sortieren, Lagerung; Verarbeitung, Vermarktung.

Herstellung von Obstbränden.

Hauswirtschaft und Kochen

Zubereitung einfacher Speisen; Tischdecken und Servieren; Reinigungs-, Pflege- und Instandhaltungsarbeiten im Haushalt durchführen.

Didaktische Grundsätze

Der praktische Unterricht hat in direktem Zusammenhang mit dem theoretischen Unterricht zu stehen.

Sind Voraussetzungen für den praktischen Unterricht an der Schule selbst nicht in ausreichendem Maß vorhanden, so ist der entsprechende Praxisunterricht in geeigneten Praxisbetrieben durchzuführen.

Die Grundsätze der Unfallverhütung sowie Sicherheitsvorschriften und -vorkehrungen sind genau zu beachten. Auf typische Arbeitsunfälle ist hinzuweisen.

Bei der Vermittlung von Arbeitstechniken und insbesondere bei Arbeitsunterweisungen und Arbeitsanleitungen sind die Grundsätze der Ergonomie zu beachten und mitzuvermitteln.

Richtige Arbeitsmethoden und der jeweils neueste Stand der Technik sind zu berücksichtigen. Der praktische EDV-Einsatz ist zu vermitteln.

 

In Kraft seit 13.08.2016 bis 31.12.9999
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