Anl. 3 K-LSchV

K-LSchV - Kärntner landwirtschaftliche Schulverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

LEHRPLAN DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN BERUFSSCHULE,
FACHRICHTUNG GARTENBAU

 

I. Allgemeine Bildungsziele
Siehe Anlage A/1

II. Allgemeine didaktische Grundsätze
Siehe Anlage A/1

III. Stundentafel
(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

Pflichtgegenstände

1. Schulstufe

2. Schulstufe

3. Schulstufe

12 Wochen

10 Wochen

8 Wochen

Wochenstunden

Religion

2

2

2

Deutsch und Kommunikation

2

2

1

Lebende Fremdsprache

Englisch(1)

1

1

1

Mathematik

2 - 3

2 - 3

-

Politische Bildung

2

1

1

Lebenskunde

1

1

-

Bewegung und Sport

2

2

2

Grundlagen der Gemüseproduktion

4 - 5

-

-

Pflanzenkunde

4 - 5

-

-

Planzenschutz

-

2 - 3

1

Gemüseproduktion

-

2

2

Zierpflanzenproduktion

2

2 - 3

2

Floristik

-

2

1

Baumschulwesen

1

2

2

Landschaftsgärtnerei

-

2

1

Technik in der Gemüseproduktion

1

2

2

Betriebswirtschaft und Rechnungswesen

-

-

2 - 3

Verkaufskunde

-

1

2

Informatik-EDV(1)

1

1

1

Alternative Pflichtgegenstände

Gegenstandsgruppe

Zierpflanzenproduktion/Floristik

-

-

4 - 6

Gegenstandsgruppe

Baumschulwesen/Landschaftsgärtnerei

-

-

4 - 6

Schulautonome Stunden

0 - 3

0 - 3

0 - 3

Summe

28

30

31

 

Praktischer Unterricht (1, 2)

Grundlagen der Gemüseproduktion

6 - 7

-

-

Pflanzenkunde

2

1

1

Gemüseproduktion

1 - 2

-

-

Floristik

-

1 - 2

-

Verkaufskunde

-

1

-

Pflanzenschutz

-

1

-

Alternative Pflichtgegenstände

Gegenstandsgruppe

Zierpflanzenproduktion/Floristik

-

-

4 - 5

Gegenstandsgruppe

Baumschulwesen/Landschaftsgärtnerei

-

-

4 - 5

Schulautonome Stunden

0 - 1

0 - 1

0 - 1

Gesamtwochenstundenzahl

37

37

37

 

Unterricht in Kursform

Unterrichtsstunden

 

1. Schulstufe

2. Schulstufe

3. Schulstufe

Lebenskunde

(Erste-Hilfe-Kurs)

20 (2)

-

-

Freigegenstand

Schulautonome Stunden

0 - 2

0 - 2

0 - 2

1.

Unterricht in Schülergruppen, wobei die Wochenstunden von bis zu vier Wochen in Blockform zusammengefasst werden können. Die Unterrichtsstunden sind nach Maßgabe der organisatorischen Möglichkeiten zu verteilen.

2.

Zu Lasen der praktischen Unterrichtsstunden

Je Schulstufe 30 Unterrichtsstunden, Unterricht durch zwei Lehrer.

 

 

IIIa. Ersatzstundentafel gem. § 4a Abs. 4
(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

Pflichtgegenstände

1. Schulstufe

2. Schulstufe

3. Schulstufe

12 Wochen

10 Wochen

8 Wochen

Wochenstunden

Religion

2

2

2

Deutsch und Kommunikation

2

2

1

Lebende Fremdsprache

Englisch(1)

1

1

1

Mathematik

3

3

-

Politische Bildung

2

1

1

Lebenskunde

1

1

-

Bewegung und Sport

2

2

2

Grundlagen der Gemüseproduktion

5

-

-

Pflanzenkunde

5

-

-

Planzenschutz

-

3

1

Gemüseproduktion

-

2

2

Zierpflanzenproduktion

2

3

2

Floristik

-

2

1

Baumschulwesen

1

2

2

Landschaftsgärtnerei

-

2

1

Technik in der Gemüseproduktion

1

2

2

Betriebswirtschaft und Rechnungswesen

-

-

3

Verkaufskunde

-

1

2

Informatik-EDV(1)

1

1

2

Alternative Pflichtgegenstände

Gegenstandsgruppe

Zierpflanzenproduktion/Floristik

-

-

6

Gegenstandsgruppe

Baumschulwesen/Landschaftsgärtnerei

-

-

6

Summe

28

30

31

 

Praktischer Unterricht (1, 2)

Grundlagen der Gemüseproduktion

7

-

-

Pflanzenkunde

2

1

1

Gemüseproduktion

2

-

-

Floristik

-

2

-

Verkaufskunde

-

1

-

Pflanzenschutz

-

1

-

Alternative Pflichtgegenstände

Gegenstandsgruppe

Zierpflanzenproduktion/Floristik

-

-

5

Gegenstandsgruppe

Baumschulwesen/Landschaftsgärtnerei

-

-

5

Gesamtwochenstundenzahl

37

37

37

 

Unterricht in Kursform

Unterrichtsstunden

 

1. Schulstufe

2. Schulstufe

3. Schulstufe

Lebenskunde

(Erste-Hilfe-Kurs)

-

20 (20)

-

 

1.

Unterricht in Schülergruppen, wobei die Wochenstunden von bis zu vier Wochen in Blockform zusammengefasst werden können. Die Unterrichtsstunden sind nach Maßgabe der organisatorischen Möglichkeiten zu verteilen.

2.

Zu Lasten der praktischen Unterrichtsstunden.

Je Schulstufe 30 Unterrichtsstunden, Unterricht durch zwei Lehrer.

 

IV. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen sowie didaktische Grundsätze.

 

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A/1.

Englisch

Bildungs- und Lehraufgabe

Erweiterung des Wort- und Phrasenschatzes aus dem Alltags- und Berufsleben und die Befähigung, Situationen des beruflichen und privaten Alltags in der Fremdsprache zu bewältigen.

Lehrstoff

1.

bis 3. Schulstufe

Sprachnormen: Schreibweise und Bedeutung von Wörtern und Phrasen;

Grammatikalische Grundstrukturen; Gebrauch von Wörterbüchern.

Mündliche Kommunikation: Erweiterung des Wort- und Phrasenschatzes;

Redeübungen; Gesprächsübungen; Freies Kommunizieren.

Schriftliche Kommunikation: Konzeption, Gliederung, formale und inhaltliche Aspekte.

Kreatives Schreiben: Behandlung von Themen aus dem Erlebnisbereich des Schülers; Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen.

Didaktische Grundsätze

Es sind Themen aus dem Erlebnisbereich des Schülers, gesellschaftsrelevante und berufsspezifische Themen zu behandeln.

Mathematik

1.

und 2. Schulstufe

Siehe Anlage A/1, 1. bis 3. Schulstufe.

Politische Bildung

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen über den Aufbau des Staates, die österreichische Verfassung und das österreichische Recht; Anleitung zum Verständnis für das Zustandekommen politischer Entscheidungsprozesse in einer pluralistischen Gesellschaft unter Berücksichtigung europäischer Dimensionen; Erziehung zu demokratischer Gesinnung und Bereitschaft zur Mitarbeit in der Gemeinschaft; Weckung und Förderung des Verständnisses für den Wert von Recht und Ordnung.

 

 

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Staats- und Lebensformen der Gemeinschaft; Grundsätze der Bundesverfassung; Gemeinde; Gesetzgebung und Vollziehung der Länder und des Bundes; Kontrolleinrichtungen; Umfassende Landesverteidigung.

Interessenvertretungen: Landwirtschaftskammern, Landarbeiterkammern, sonstige wichtige Interessenvertretungen, Sozialpartnerschaft.

2.

Schulstufe

Politik: Aktuelle Tagespolitik und ihr Einfluss auf die Gesellschaft; Internationale Gemeinschaften; die Stellung Österreichs und Möglichkeiten der Mitbestimmung;

3.

Schulstufe

Recht: Für das Berufsleben wichtige Rechtsbestimmungen unter besonderer Berücksichtigung des Arbeits- und Sozialrechtes.

Gerichtsbarkeit: Wichtige Gerichte und Rechtseinrichtungen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht über “Politik” soll unter Zuhilfenahme aktueller Informationsmittel an politische Ereignisse anknüpfen. Einrichtungen des Rechtsstaates sollen im Rahmen von Lehrausgängen kennengelernt werden.

Lebenskunde

1.

und 2. Schulstufe siehe Anlage A/1, 1. Schulstufe.

Bewegung und Sport

Siehe Anlage A/1.

Grundlagen des Gartenbaues

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der naturkundlichen Grundlagen der Pflanzenerzeugung; Weckung und Förderung des Verständnisses für die Notwendigkeit der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Chemie: Grundbegriffe; wichtige anorganische und organische Verbindungen.

Wetter- und Klimakunde: Grundbegriffe; Einfluss von Klimafaktoren auf die Pflanze; Wettervorhersage; Witterungsschäden und deren Verhütung; Gewächshausklima.

Bodenkunde: Entstehung, Bestandteile, Eigenschaften, Einteilung, Bewertung, Verbesserung und Bearbeitung des Bodens; Gärtnerische Erden und Substrate, Einheitserde, Bodenschutz.

Düngungslehre: Pflanzennährstoffe; Ertragsgesetze;

Wirtschaftsdünger; Mineraldünger; Bemessung der Düngergaben;

Düngungstechnik; Hydrokultur.

Didaktische Grundsätze

Auf den Umweltschutz im Zusammenhang mit dem Einsatz von Düngern ist besonders hinzuweisen.

Pflanzenkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der Botanik.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Bau und Leben der Pflanzen: Anatomie und Morphologie, Physiologie, Systematik- und Vererbungslehre.

Didaktische Grundsätze

Auf Veranschaulichung ist besonders Wert zu legen.

Pflanzenschutz

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung wichtiger Kenntnisse des Pflanzenschutzes im Gartenbaubetrieb. Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

2.

Schulstufe

Wichtige Krankheiten und Schädlinge im Gartenbau; Bedeutung, Methoden und Gefahren des Pflanzenschutzes.

3.

Schulstufe

Spezielle Krankheiten und Schädlinge auf gärtnerischen Kulturpflanzen; Schadbilder und Bekämpfungsmaßnahmen.

Didaktische Grundsätze

Auf die Unfallverhütung und den Umweltschutz im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist besonders hinzuweisen.

Gemüseproduktion

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der Anzucht, Pflege und Vermarktung der wichtigsten Gemüsearten; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

2.

Schulstufe

Grundlagen der Gemüseproduktion; Klima und Boden, Vermarktungsarten, Fruchtfolge, Folieneinsatz, Alternative Kulturführung, Anbaupläne, Qualitätsklassengesetz.

3.

Schulstufe

Kultur, Ernte, Lagerung und Vermarktung von Gemüsearten; Gewürz- und Heilkräuter.

Didaktische Grundsätze

Auf die Besonderheiten der Produktionsgebiete und die Arten der Vermarktung ist hinzuweisen. Besonders hervorzuheben sind die Sortierungsvorschriften und das Qualitätsklassengesetz. Kenntnisse über den biologischen Pflanzenschutz sind zu vermitteln.

Zierpflanzenproduktion

Bildungs- und Lehraufgabe

Ergänzend zur Praxis, Erweiterung und Vertiefung der gärtnerischen Kulturführung.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Grundlagen der Zierpflanzenproduktion: Vermehrungsarten, Kulturfaktoren, Produktionsrichtungen.

2.

Schulstufe

Aktuelle Kulturverfahren der Beet- und Balkonpflanzen: Ein- und zweijährige Pflanzen, Verwendung und Marktsituation.

3.

Schulstufe

Marktsituation und Wachstumsbedingungen der Zierpflanzen: blühende Topfpflanzen, Grünpflanzen, Schnittstauden, Zwiebel- und Knollengewächse.

Didaktische Grundsätze

Auf den Kulturverlauf der Zierpflanzen und Schnittblumen sowie auf die Marktsituation ist besonders einzugehen. Neue Kulturverfahren und Pflanzenneuheiten sind zu erläutern. Auf die grundlegenden Kulturdaten ist besonders Wert zu legen. Teamarbeit und fächerübergreifender Unterricht sind zu fördern.

Floristik

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Grundkenntnisse für die Floristik; Förderung der Freude an schöner Gestaltung.

Lehrstoff

2.

Schulstufe

Pflanzen- und Behelfsmaterial für die Floristik; Naturhafte Gestaltung, Gestaltung im Raum; Brauchtums-, Frühlings-, Ernte- und Adventfloristik.

 

3.

Schulstufe

Kalkulation, Verkaufsgespräch

Didaktische Grundsätze

Auf praxisbezogene Darstellung ist besonderer Wert zu legen.

Baumschulwesen

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der Anzucht, Pflege und Vermarktung wichtiger Gehölze; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Vermehrung, Schnitt und Pflege von Obstgehölzen und Beerensträuchern.

2.

Schulstufe

Voraussetzungen für die Errichtung einer Baumschule; Kultureinrichtungen; Kulturmethoden.

3.

Schulstufe

Vermehrung, Schnitt und Pflege von Stauden und Ziergehölzen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu ergänzen.

Landschaftsgärtnerei

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der auf die Gestaltung von Gartenanlagen und Friedhöfen erforderlichen Grundkenntnisse; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

2.

Schulstufe

Wichtige Gestaltungsgrundsätze; Gestaltungselemente für den Landschaftsgärtner; Anlage von Gärten.

3.

Schulstufe

Planungsgrundsätze im Wege- und Treppenbau; Verwendungsmöglichkeiten verschiedener Materialien in der Landschaftsgärtnerei; Grundlagen der Vermessung und Grundlagen der Friedhofs- und Grabgestaltung.

Didaktische Grundsätze

Auf Veranschaulichung ist besonderer Wert zu legen. Der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu ergänzen.

Technik im Gartenbau

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der technischen Einrichtungen im Gartenbau; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Gärtnerische Handwerkzeuge, Maschinen und Geräte für den Gartenbau.

2.

Schulstufe

Grundlagen der Gewächshaustechnik.

3.

Schulstufe

Gewächshaus- und Steuerungstechnik; inner- und außerbetrieblicher Transport.

Didaktische Grundsätze

Die Kenntnisse des Unterrichtes sind im Rahmen des praktischen Unterrichtes zur Anwendung zu bringen und durch Lehrausgänge anschaulich und verständlich zu machen. Dem Unfallschutz und der Unfallverhütung ist besonderes Augenmerk zu schenken.

Betriebswirtschaft und Rechnungswesen

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis der wirtschaftlichen Vorgänge im Gartenbaubetrieb und zu dessen rationeller Einrichtung und erfolgreichen Führung erforderlich sind; Anleitung zu kaufmännischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

3.

Schulstufe

Einführung in die Buchführung und Kostenrechnung in Gartenbaubetrieben, Aufgaben der Betriebsführung; Steuern und Versicherungen

Didaktische Grundsätze

Die Betriebswirtschaft muss fächerübergreifend und in Übereinstimmung mit allen Fachgegenständen angewendet werden. Die gesetzliche Grundlage im Rahmen der Buchführungspflicht der Gärtner ist dem Schüler zu vermitteln.

Verkaufskunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen über den Verkauf gärtnerischer Erzeugnisse; Anleitung zum richtigen Umgang mit Kunden.

Lehrstoff

2.

Schulstufe

Aufgaben: Aussehen und Auftreten des Verkäufers; Kundentypen; Grundlagen des Marketing, Verkaufsgespräch.

3.

Schulstufe

Warenpräsentation und Warenpflege; Zusatzverkauf; Reklamationen.

Didaktische Grundsätze

Das Verkaufsgespräch ist zu üben. Auf die laufende Weiterentwicklung im Bereich Verkauf ist besonders Bedacht zu nehmen.

Informatik - EDV

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sollen einen Überblick über den Aufbau und die Funktion von EDV-Anlagen (Hardware, Software) erhalten und mit der Gerätebedienung vertraut gemacht werden. Weiters sind Einsatz, Bedeutung und praktische Anwendung zu vermitteln. Die Schüler sollen Programme verwenden und einfache Aufgaben aus der Berufspraxis mit Hilfe der EDV lösen können.

1.

Schulstufe

Handhabung von Personalcomputern, Hardware-Grundlagen, Erstellen von einfachen Schriftstücken mit Hilfe von Standard-Software.

2.

und 3. Schulstufe

Erstellen von Schriftstücken beruflicher Art mit Hilfe von Standard-Software.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im gärtnerischen Bereich. Theoretische Unterweisungen sind nach Möglichkeit gleich an den Geräten zu veranschaulichen, der Lehrstoff ist durch das Sehen und das selbstständige Nachvollziehen zu erlernen und zu festigen. Im Informatikunterricht ist eine fächerübergreifende Anwendung anzustreben. Es ist daher eine Koordination mit den gärtnerischen Fachgegenständen herzustellen. Selbstständiges Arbeiten mit dem Computer soll erlernt werden.

3. Schulstufe

Alternative Pflichtgegenstände

Gegenstandsgruppe
Zierpflanzenproduktion/Floristik

Bildungs- und Lehraufgaben

Ergänzend zur Praxis, Erweiterung und Vertiefung spezieller Kenntnisse in Zierpflanzenproduktion und Floristik; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Zierpflanzenproduktion

Aktuelle Kulturverfahren von Schnittblumen und Topfpflanzen:

Steuerung und Vermarktung von blühenden Zimmerpflanzen, Grünpflanzen, Schnittblumen, Schnittgrün und Sonderkulturen.

Floristik

Saisonale und anlassbezogene Floristik, Gefäßbepflanzungen, Bepflanzung von mobilen Gärten; Trauerfloristik, Hochzeitsfloristik.

Didaktische Grundsätze

Auf die Bedeutung und Möglichkeit der Spezialisierung ist besonders einzugehen. Auf neueste Kulturverfahren und -methoden ist besonders Bedacht zu nehmen.

Durch Anschauung und Üben ist Stilsicherheit in themengerechter Form und Farbgestaltung anzustreben. Das Verständnis für die floristische Gestaltung ist gezielt zu fördern. Der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu ergänzen.

Gegenstandsgruppe
Baumschulwesen/Landschaftsgärtnerei

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung spezieller Kenntnisse im Baumschulwesen und Landschaftsgärtnerei; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Baumschulwesen

Vermehrung, Anzucht und Kulturverfahren von speziellen Baumschulpflanzen, Qualitäts- und Gütebestimmungen, Angebots- und Vermarktungsformen von Stauden und Gehölzen.

Landschaftsgärtnerei

Wege- und Treppenbau; Verwendungsmöglichkeiten verschiedener Materialien in der Landschaftsgärtnerei, Vermessungstechnik, Friedhofs- und Grabgestaltung.

Didaktische Grundsätze

Auf Veranschaulichung ist besonderer Wert zu legen. Der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu ergänzen.

Praktischer Unterricht

Bildungs- und Lehraufgabe

Befähigung, jene praktischen Tätigkeiten selbstständig und fachgemäß auszuführen, die für die künftige Berufsausübung besonders wichtig sind; Erziehung zu gewissenhafter, sorgfältiger und genauer Arbeit; Anleitung zu einer wirtschaftlichen, umweltbewussten und unfallfreien Arbeitsweise.

Lehrstoff

1.

Schulstufe

Grundlagen des Gartenbaues

Bodenprobe und Analyse; Bodenbestimmung; Herstellen von gärtnerischen Erden; Kompostierung.

Technik im Gartenbau

Pflege, Wartung und Einsatz von Maschinen und Geräten für den Gartenbau.

Zierpflanzenproduktion

Durchführen wichtiger Arbeiten im Zierpflanzenbau.

Baumschulwesen

Durchführen wichtiger Baumschularbeiten.

Pflanzenkunde

Erkennen von Pflanzen und Gehölzen.

2.

Schulstufe

Pflanzenkunde

Erkennen von Pflanzen und Gehölzen.

Floristik

Herstellen von Blumenarrangements und Gebinden; Vorbereiten von Zierpflanzen für den Verkauf.

Verkaufskunde

Üben des Verkaufsgespräches mit Videotraining.

Pflanzenschutz

Erkennen von parasitären und nichtparasitären Schäden an Pflanzen; Herstellen von Pflanzenschutzmittel-Mischungen; Umgang und Aufbewahrung von Pflanzenschutzmitteln.

Erste Hilfe in Kursform

3.

Schulstufe

Pflanzenkunde

Erkennen von Pflanzen und Gehölzen.

Alternative Pflichtgegenstände

Gegenstandsgruppe

Zierpflanzenproduktion/Floristik

Zierpflanzenproduktion

Lehrstoff

Durchführung spezieller Arbeiten an Zierpflanzen unter Berücksichtigung aktueller Kulturverfahren.

Floristik

Anlassbezogene und saisonale Bepflanzung für den Innenraum und für das Freiland; Trauerfloristik, Hochzeitsfloristik.

Gegenstandsgruppe
Baumschulwesen/Landschaftsgärtnerei

Baumschulwesen

Durchführung spezieller Arbeiten an Stauden und Gehölzen unter Berücksichtigung aktueller Kulturverfahren.

Landschaftsgärtnerei

Vermessungsübungen, wichtige Arbeiten in der Garten- und Friedhofsgestaltung.

Didaktische Grundsätze

Am Beginn des Unterrichtes ist eine Arbeitsbesprechung abzuhalten. Die Ergebnisse der Arbeit sind zu überprüfen und zu beurteilen. Der Unterricht hat auf zeitgerechte Arbeitsmethoden und Arbeitsbehelfe Bedacht zu nehmen. Auf den Umweltschutz und die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.

 

In Kraft seit 13.08.2016 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 3 K-LSchV


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 3 K-LSchV selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 3 K-LSchV


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 3 K-LSchV


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 3 K-LSchV eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis K-LSchV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Anl. 2 K-LSchV
Anl. 4 K-LSchV