§ 7 K-LSchG

K-LSchG - Kärntner landwirtschaftliches Schulgesetz 1993 - K-LSchG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

§ 7

Unentgeltlichkeit des Schulbesuches

 

Der Besuch der öffentlichen Berufs- und Fachschulen ist unentgeltlich. Die Einhebung von höchstens kostendeckenden Lern- und Arbeitsmittelbeiträgen ist zulässig.

In Kraft seit 25.02.1993 bis 31.12.9999
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