Fördermittel aufgrund einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG dürfen einer Kinderbildungs- und               -betreuungseinrichtung gewährt werden, wenn sich die Trägerin der Kinderbildungs- und 
-betreuungseinrichtung verpflichtet:Fördermittel aufgrund einer Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG dürfen einer Kinderbildungs- und               -betreuungseinrichtung gewährt werden, wenn sich die Trägerin der Kinderbildungs- und 
-betreuungseinrichtung verpflichtet:
    
    
    
    
    
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