(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt an dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
(2)Absatz 2Mit diesem Gesetz wird die Richtlinie (EU) 2018/2002 des Rates und des Europäischen Parlaments vom 11. Dezember 2018 zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz, ABl. Nr. L 328 vom 21.12.2018, S 210, umgesetzt.
Artikel LVI(LGBl Nr 47/2025) InkrafttretensbestimmungLandesgesetzblatt Nr 47 aus 2025,) Inkrafttretensbestimmung
Art. II bis LV dieses Gesetzes treten mit 1. September 2025 in Kraft.Art. römisch II bis LV dieses Gesetzes treten mit 1. September 2025 in Kraft.
In Kraft seit 01.09.2025 bis 31.12.9999
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