Kärntner Elektrizitätsgesetz - K-EG (K-EG) Fundstelle

K-EG - Kärntner Elektrizitätsgesetz - K-EG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 13.09.1969 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 55/2024

§

1 Anwendungsbereich

§

2 Begriffsbestimmungen

§

3 Bewilligung elektrischer Leitungsanlagen

§

4 Vorprüfungsverfahren

§

4a Sicherung des Ausbaus von Leitungsanlagen

§

5 Vorarbeiten

§

6 Bewilligungsansuchen

§

7 Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb

§

7a Abstimmung mit Leitungsanlagen

§

7b (entfällt)

§

7c (entfällt)

§

8 Beginn der Errichtung

§

9 Betriebsbeginn und Betriebsende

§

10 Erlöschen der Bewilligung

§

11 Leitungsrechte

§

12 Umfang der Leitungsrechte

§

13 Ausästung und Durchschläge

§

14 Ausübung der Leitungsrechte

§

14a Freihaltung

§

15 Auswirkung der Leitungsrechte

§

16 Einräumung von Leitungsrechten

§

17 Entschädigungen für die Einräumung von Leitungsrechten

§

18 Enteignung

§

19 Gegenstand der Enteignung

§

20 Durchführung von Enteignungen

§

20a Beurkundung von Übereinkommen

§

21 Behörden

§

21a Sachverständige und Verfahrenskosten

§

22 Strafbestimmungen

§

23 Wiederherstellung des gesetzmäßigen Zustandes

§

24 Übergangsbestimmungen

§

24a Verweisungen

§

25 Schlussbestimmung

In Kraft seit 13.09.1969 bis 31.12.9999
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