(1) Soweit im § 56 nicht anderes bestimmt wird, tritt dieses Gesetz an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Mit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes tritt das Kärntner Bedienstetenschutzgesetz, LGBl Nr 5/1981, außer Kraft.
In Kraft seit 04.02.2005 bis 31.12.9999
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