Biosphärenpark-Nockberge-Gesetz (K-BPNG) Fundstelle

K-BPNG - Biosphärenpark-Nockberge-Gesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2024

Gesetz mit dem der Biosphärenpark
Nockberge errichtet wird (Biosphärenpark-Nockberge-Gesetz – K-
BPNG)
StF: LGBl Nr 124/2012

Änderung

LGBl Nr 74/2013

§ 1

Errichtung des Biosphärenparks

§ 2

Gebiet des Biosphärenparks

§ 3

Schutz- und Entwicklungsziele des Biosphärenparks

§ 4

Verhältnis zum Kärntner Nationalpark-und Biosphärenparkgesetz

§ 5

Naturzone

§ 6

Pflegezone

§ 7

Entwicklungszone

§ 8

Kennzeichnung des Biosphärenparks

§ 9

Evaluierung

§ 10

Verweisung

§ 11 Übergangsbestimmungen

In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Biosphärenpark-Nockberge-Gesetz (K-BPNG) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Biosphärenpark-Nockberge-Gesetz (K-BPNG) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Biosphärenpark-Nockberge-Gesetz (K-BPNG) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Biosphärenpark-Nockberge-Gesetz (K-BPNG) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Biosphärenpark-Nockberge-Gesetz (K-BPNG) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis K-BPNG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 11 K-BPNG