Auflösung der Kärntner Landesholding (K-AL) Fundstelle

K-AL - Auflösung der Kärntner Landesholding

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Gesetz, mit dem die Auflösung der Kärntner Landesholding geregelt und das Kärntner Landesholding-Gesetz aufgehoben wird
StF: LGBl. Nr. 28/2016

Änderung

LGBl Nr 15/2017 in Bearbeitung

In Kraft seit 04.05.2016 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Auflösung der Kärntner Landesholding (K-AL) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Auflösung der Kärntner Landesholding (K-AL) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Auflösung der Kärntner Landesholding (K-AL) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Auflösung der Kärntner Landesholding (K-AL) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Auflösung der Kärntner Landesholding (K-AL) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis K-AL Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 6 K-AL