Anl. 1 K-AGO

K-AGO - Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung - K-AGO

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 11.05.2024

ANM: § 29 Abs. 13 tritt am 1. September 2010 in Kraft (Art IV Z 1 LGBl Nr 63/2010)

Mit Artikel XXXIII des Gesetzes LGBl Nr 65/2012 wurden folgende Übergangsbestimmungen getroffen:

  1. (1) Dieses Gesetz tritt an dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

    Mit Artikel CXV Abs. 1 des Gesetzes LGBl Nr 85/2013 wurde folgendes Inkrafttreten geregelt:

    1. (1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft, soweit in Abs. 2 nicht anderes bestimmt ist.

      Mit Artikel V des Gesetzes LGBl Nr 3/2015 wurde folgendes Inkraftreten geregelt:

      Es treten in Kraft:

      1. 1.

                 3.       die übrigen Bestimmungen dieses Gesetzes mit dem auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Monatsersten

        Artikel III(LGBl Nr 7/2017)
        Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

        1. (1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.
In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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