(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Juli 2024 in Kraft.
(2)Absatz 2Auf zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bestehende Gemeindeverbände im Sinne des § 84 K-AGO sind die Bestimmungen dieses Gesetzes erstmals nach Ablauf von zwei Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes anzuwenden. Mit diesem Zeitpunkt haben die genannten Gemeindeverbände ihre Satzungen erforderlichenfalls an die Bestimmungen dieses Gesetzes anzupassen und in Kraft zu setzen.Auf zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bestehende Gemeindeverbände im Sinne des Paragraph 84, K-AGO sind die Bestimmungen dieses Gesetzes erstmals nach Ablauf von zwei Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes anzuwenden. Mit diesem Zeitpunkt haben die genannten Gemeindeverbände ihre Satzungen erforderlichenfalls an die Bestimmungen dieses Gesetzes anzupassen und in Kraft zu setzen.
Artikel LVI(LGBl Nr 47/2025) InkrafttretensbestimmungLandesgesetzblatt Nr 47 aus 2025,) Inkrafttretensbestimmung
Art. II bis LV dieses Gesetzes treten mit 1. September 2025 in Kraft.Art. römisch II bis LV dieses Gesetzes treten mit 1. September 2025 in Kraft.
In Kraft seit 01.09.2025 bis 31.12.9999
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