§ 3 JGHV Unterstützte Staatsanwaltschaften, Landes- und Bezirksgerichte

JGHV - Jugendgerichtshilfe-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Die Jugendgerichtshilfe am Standort Wien, Team 1, unterstützt die Staatsanwaltschaft Korneuburg, das Landesgericht Korneuburg sowie die Bezirksgerichte Bruck an der Leitha, Gänserndorf, Hollabrunn, Klosterneuburg, Korneuburg, Mistelbach und Schwechat.
  2. (2)Absatz 2,Die Jugendgerichtshilfe am Standort Eisenstadt unterstützt die Staatsanwaltschaft Eisenstadt, das Landesgericht Eisenstadt sowie die Bezirksgerichte Eisenstadt, Güssing, Mattersburg, Neusiedl am See, Oberpullendorf und Oberwart.
  3. (3)Absatz 3,Die Jugendgerichtshilfe am Standort Krems an der Donau unterstützt die Staatsanwaltschaft Krems, das Landesgericht Krems sowie die Bezirksgerichte Gmünd in Niederösterreich, Horn, Krems, Waidhofen an der Thaya und Zwettl.
  4. (4)Absatz 4,Die Jugendgerichtshilfe am Standort St. Pölten unterstützt die Staatsanwaltschaft St. Pölten, das Landesgericht St. Pölten sowie die Bezirksgerichte Lilienfeld, Neulengbach, Purkersdorf, St. Pölten und Tulln.
  5. (5)Absatz 5,Die Jugendgerichtshilfe am Standort Amstetten unterstützt die Bezirksgerichte Amstetten, Haag, Melk, Scheibbs und Waidhofen an der Ybbs.
  6. (6)Absatz 6,Die Jugendgerichtshilfe am Standort Wiener Neustadt unterstützt die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, das Landesgericht Wiener Neustadt sowie die Bezirksgerichte Baden, Mödling, Neunkirchen und Wiener Neustadt.
  7. (7)Absatz 7,Die Jugendgerichtshilfe am Standort Graz, Team 2, unterstützt die Staatsanwaltschaft Graz, das Landesgericht Graz sowie die Bezirksgerichte Deutschlandsberg, Feldbach, Fürstenfeld, Graz-Ost, Graz-West, Leibnitz, Voitsberg und Weiz.
  8. (8)Absatz 8,Die Jugendgerichtshilfe am Standort Bruck an der Mur unterstützt die Staatsanwaltschaft Leoben, das Landesgericht Leoben sowie die Bezirksgerichte Bruck an der Mur, Judenburg, Leoben, Liezen, Murau, Mürzzuschlag und Schladming.
  9. (9)Absatz 9,Die Jugendgerichtshilfe am Standort Klagenfurt unterstützt die Staatsanwaltschaft Klagenfurt, das Landesgericht Klagenfurt sowie die Bezirksgerichte Bleiburg, Eisenkappel, Feldkirchen, Ferlach, Hermagor, Klagenfurt, Sankt Veit an der Glan, Spittal an der Drau, Völkermarkt, Villach und Wolfsberg.
  10. (10)Absatz 10,Die Jugendgerichtshilfe am Standort Linz, Team 1, unterstützt die Staatsanwaltschaft Linz, das Landesgericht Linz sowie die Bezirksgerichte Freistadt, Linz, Perg, Rohrbach, Traun und Urfahr.
  11. (11)Absatz 11,Die Jugendgerichtshilfe am Standort Ried im Innkreis unterstützt die Staatsanwaltschaft Ried, das Landesgericht Ried sowie die Bezirksgerichte Braunau am Inn, Mattighofen, Ried im Innkreis und Schärding.
  12. (12)Absatz 12,Die Jugendgerichtshilfe am Standort Steyr unterstützt die Staatsanwaltschaft Steyr, das Landesgericht Steyr sowie die Bezirksgerichte Kirchdorf an der Krems und Steyr.
  13. (13)Absatz 13,Die Jugendgerichtshilfe am Standort Wels unterstützt die Staatsanwaltschaft Wels, das Landesgericht Wels sowie die Bezirksgerichte Bad Ischl, Eferding, Gmunden, Grieskirchen, Vöcklabruck und Wels.
  14. (14)Absatz 14,Die Jugendgerichtshilfe am Standort Salzburg Stadt unterstützt die Staatsanwaltschaft Salzburg, das Landesgericht Salzburg sowie die Bezirksgerichte Neumarkt bei Salzburg, Oberndorf, Salzburg Stadt und Thalgau.
  15. (15)Absatz 15,Die Jugendgerichtshilfe am Standort Sankt Johann im Pongau unterstützt die Staatsanwaltschaft Salzburg, das Landesgericht Salzburg sowie die Bezirksgerichte Hallein, St. Johann im Pongau, Tamsweg und Zell am See.
  16. (16)Absatz 16,Die Jugendgerichtshilfe am Standort Innsbruck unterstützt die Staatsanwaltschaft Innsbruck, das Landesgericht Innsbruck sowie die Bezirksgerichte Hall (in Tirol), Imst, Innsbruck, Landeck, Reutte, Silz und Telfs.
  17. (17)Absatz 17,Die Jugendgerichtshilfe am Standort Wörgl unterstützt die Staatsanwaltschaft Innsbruck, das Landesgericht Innsbruck sowie die die Bezirksgerichte Kitzbühel, Kufstein, Lienz, Rattenberg, Schwaz und Zell am Ziller.
  18. (18)Absatz 18,Die Jugendgerichtshilfe am Standort Feldkirch unterstützt die Staatsanwaltschaft Feldkirch, das Landesgericht Feldkirch sowie die Bezirksgerichte Bezau, Bludenz, Bregenz, Dornbirn und Feldkirch.

In Kraft seit 01.04.2022 bis 31.12.9999
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