§ 15 IWG (weggefallen)

IWG - Informationsweiterverwendungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.04.2024
§ 15 IWG seit 27.07.2022 weggefallen.
In Kraft seit 28.07.2022 bis 31.12.9999
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1 Kommentar zu § 15 IWG


Kommentar zum § 15 IWG von Dr. Johannes Oehlboeck LL.M.

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Soweit im IWG auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese gem § 15 in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Verwiesen wird etwa auf das Datenschutzgesetz oder allgemein auf Zugangsregelungen. (vgl Öhlböck, Kommentar zum IWG, Wien, 2008, S 133). Rechtsan... mehr lesen...

§ 15 IWG | 1. Version | 327 Aufrufe | 20.03.12

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