§ 12 IUV 2015 In- und Außerkrafttreten

IUV 2015 - Industrieunfallverordnung 2015

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft; gleichzeitig tritt Art. I der Industrieunfallverordnung – IUV, BGBl. II Nr. 354/2002, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 14/2010, außer Kraft. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft; gleichzeitig tritt Artikel römisch eins, der Industrieunfallverordnung – IUV, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 354 aus 2002,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 14 aus 2010,, außer Kraft.

In Kraft seit 19.08.2015 bis 31.12.9999
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