Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Diese Verordnung gilt für gewerbliche Betriebsanlagen, die dem Abschnitt 8a der Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994 betreffend die Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen unterliegen.
In Kraft seit 19.08.2015 bis 31.12.9999
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