§ 72c IO Rückforderungsansprüche der organschaftlichen Vertreter

IO - Insolvenzordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.10.2024

Der organschaftliche Vertreter kann den als Kostenvorschuß geleisteten Betrag nur als Masseforderung geltend machen.

In Kraft seit 01.10.1997 bis 31.12.9999
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