§ 231 IO Wirkungen des Insolvenzverfahrens auf anhängige Rechtsstreitigkeiten

IO - Insolvenzordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Für die Wirkungen des Insolvenzverfahrens auf einen anhängigen Rechtsstreit über eine Sache oder ein Recht der Masse ist das Recht des Staates maßgebend, in dem der Rechtsstreit anhängig ist.

In Kraft seit 19.04.2003 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 231 IO


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 231 IO selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

3 Entscheidungen zu § 231 IO


Entscheidungen zu § 231 IO


Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 231 IO


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 231 IO eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 230 IO
§ 232 IO