§ 139 IO Aufhebung des Insolvenzverfahrens

IO - Insolvenzordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Ist der Vollzug der Schlussverteilung nachgewiesen, so ist das Insolvenzverfahren vom Insolvenzgericht aufzuheben.

In Kraft seit 01.07.2010 bis 31.12.9999
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