§ 11 InfOG Unterausschüsse

InfOG - Informationsordnungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Die für Ausschüsse des Nationalrates geltenden Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind für Unterausschüsse sinngemäß anzuwenden.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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