Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.09.2026
Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, die Internationale Anti-Korruptionsakademie (IACA) bei der Förderung effektiver und effizienter Korruptionsprävention und -bekämpfung zu unterstützen.
In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
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