§ 70 HG Beitragsfreiheit und Beitragspflicht betreffend Hochschullehrgänge

HG - Hochschulgesetz 2005

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 30.04.2024

Die Teilnahme an Hochschullehrgängen gemäß § 39 Abs. 1 bis 3a, die im öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrag der Pädagogischen Hochschule durchgeführt werden, ist für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer frei von Lehrgangsbeiträgen.

In Kraft seit 01.10.2021 bis 31.12.9999
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