§ 9 HebeAnlVO § 9

HebeAnlVO - Salzburger Hebeanlagenverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Die sicherheitstechnische Prüfung ist nach der ÖNORM B 2454-1, Sicherheitsprüfung an bestehenden Aufzügen und Sicherheitsregeln für die Änderung bestehender Aufzüge – Teil 1: Ergänzende Bestimmungen zur ÖNORM EN 81-80, durchzuführen, Ausgabe 1. November 2010.

In Kraft seit 20.10.2016 bis 31.12.9999
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