§ 31 HDG 2014 Fristenberechnung

HDG 2014 - Heeresdisziplinargesetz 2014

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Die Tage des Laufes des Dienstweges sind in den Fristenlauf nicht einzurechnen.

In Kraft seit 22.01.2014 bis 31.12.9999
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