§ 8 HCV 2013 Prüfungsordnung

HCV 2013 - Hochschul-Curriculaverordnung 2013

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 17.04.2024

Die Prüfungsordnung hat jedenfalls folgende Punkte zu enthalten:

1.

Art und Umfang von Prüfungen (zB Lehrveranstaltungsprüfung, Modulprüfung, studienabschließende Prüfung, kommissionelle Prüfung),

2.

Prüfungsmethoden (zB mündlich, schriftlich, elektronisch),

3.

Pflicht zur Information der Studierenden (zB hinsichtlich des Prüfungsablaufes, des Rechts auf eine alternative Prüfungsmethode gemäß § 63 Abs. 1 Z 11 des Hochschulgesetzes 2005),

4.

Beurteilungskriterien (für Prüfungen sowie für Bachelor- und Masterarbeiten),

5.

etwaige Sonderbestimmungen zur Studieneingangs- und Orientierungsphase,

6.

Informationen zu Bachelorarbeit und Masterarbeit (zB Thema, Struktur, Umfang, Abgabetermin),

7.

Anmeldeverfahren, -fristen und –erfordernisse sowie

8.

Prüfungswiederholungen.

In Kraft seit 15.06.2022 bis 31.12.9999
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