1. | Briefwahl: postalische Übermittlung, persönliche Überbringung oder Überbringung durch eine Botin/einen Boten der geschlossenen, den Stimmzettel und das Wahlkuvert enthaltenden, als verschließbarer Umschlag hergestellten, Wahlkarte an die zuständige Wahlbehörde. | |||||||||
2. | wahlberechtigte Personen: Personen, die das Wahlrecht zum Gemeinderat besitzen. | |||||||||
3. | wählende Personen: Wählerin/Wähler vor, bei und nach der Stimmabgabe. | |||||||||
4. | wahlwerbende Personen: Bewerberin/Bewerber eines Wahlvorschlages. | |||||||||
5. | Migrantinnen/Migranten: Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen bzw. staatenlos sind. | |||||||||
6. | Wahltag: Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag an dem die wahlberechtigten Personen ihr Wahlrecht durch persönliche Stimmabgabe vor einer Wahlbehörde oder durch Briefwahl, bis Schließen des letzten Wahllokals, ausüben können. |
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 98/2014
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