Anl. 2 GWG

GWG - Gaswirtschaftsgesetz 2011

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.05.2024

Fernleitungsanlagen

1.

die Trans-Austria-Gasleitung (TAG);

2.

die West-Austria-Gasleitung (WAG);

3.

das Primärverteilungssystem 1 (PVS 1);

4.

die Hungaria-Austria-Leitung (HAG);

5.

die Süd-Ost-Leitung (SOL);

6.

die Penta West;

7.

die Kittsee-Petrzalka-Gasleitung (KIP).

Das PVS 1 umfasst jene Leitungsteile im Sinne von § 7 Abs. 1 Z 15 der Gas Connect Austria GmbH, die Verbindung mit dem slowakischen Netz herstellen oder die Erdgasleitungsanlagen in der Station Baumgarten miteinander verbinden, um eine zusammenhängende Entry/Exit-Zone im Marktgebiet zu gewährleisten, sofern sie nicht der TAG oder WAG zugeordnet sind.

In Kraft seit 29.08.2014 bis 31.12.9999
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