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GWG - Gaswirtschaftsgesetz 2011

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.05.2024
(zu § 84)(zu Paragraph 84,) Verteilerleitungsanlagen der Netzebene 1
  1. 1.Ziffer einsdie Westleitungen 2 und 4 in Niederösterreich, Fortsetzung der Westleitung 4 in Oberösterreich bis zu den Speicheranlagen Thann, Puchkirchen, 7Fields und Haidach (Westschiene);
  2. 2.Ziffer 2die Südleitung 2 bis Wr. Neustadt Knoten und die Südleitung 3 bis Eggendorf, Fortsetzung der Südleitung 3 in die Steiermark bis TAG-Weitendorf (Südschiene);
  3. 3.Ziffer 3die Pyhrnleitung, beginnend in Krift Oberösterreich und Fortsetzung im steiermärkischen Netz bis zur Station A5 als Verbindungsleitung zwischen den unter Z 1 und Z 2 benannten Leitungen;die Pyhrnleitung, beginnend in Krift Oberösterreich und Fortsetzung im steiermärkischen Netz bis zur Station A5 als Verbindungsleitung zwischen den unter Ziffer eins und Ziffer 2, benannten Leitungen;
  4. 4.Ziffer 4die Leitung zwischen Reitsham und Puchkirchen als Verbindungsleitung zu den unter Z 1 genannten Leitungen;die Leitung zwischen Reitsham und Puchkirchen als Verbindungsleitung zu den unter Ziffer eins, genannten Leitungen;
  5. 5.Ziffer 5die Leitung zwischen WAG-Rainbach und die unter Z 1 genannten Leitungen;Rainbach und die unter Ziffer eins, genannten Leitungen;
  6. 6.Ziffer 6die Leitung Südwest zwischen Reichersdorf und Eggendorf als Verbindungsleitung der unter Z 1 und Z 2 genannten Leitungen;die Leitung Südwest zwischen Reichersdorf und Eggendorf als Verbindungsleitung der unter Ziffer eins und Ziffer 2, genannten Leitungen;
  7. 7.Ziffer 7die Leitung EGO zwischen Eggendorf und Lichtenwörth;
  8. 8.Ziffer 8die Leitung Ost bis Edelsthal;
  9. 9.Ziffer 9die Stichleitung Südost bis Wilfleinsdorf;
  10. 10.Ziffer 10die Stichleitung Hornstein;
  11. 11.Ziffer 11die Stichleitung TAG zwischen Eggendorf GCA und Wr. Neustadt Knoten;
  12. 12.Ziffer 12die Leitung Nord zwischen GCA Laa/Thaya über die Messübergabeanlage Laa/Thaya West und Laa/Staatsgrenze;
  13. 13.Ziffer 13die Leitung zwischen der WAG-Abzweigstation Bad Leonfelden und der unter Z 5 genannten Leitung;Abzweigstation Bad Leonfelden und der unter Ziffer 5, genannten Leitung;
  14. 14.Ziffer 14das Primärverteilungssystem 2 (PVS 2), das sind die zur Verteilung bestimmten Leitungsanlagen des Primärverteilungssystems der GCA;
  15. 15.Ziffer 15die Abzweigstationen der Gas Connect Austria GmbH auf TAG und WAG;
  16. 16.Ziffer 16die Verbindungsleitung zwischen WAG-Abzweigstation Kirchberg und den unter Z 1 genannten Leitungen;Abzweigstation Kirchberg und den unter Ziffer eins, genannten Leitungen;
  17. 17.Ziffer 17die Leitung zwischen der TAG-Abzweigstation St. Margarethen und der Hochdruckreduzierstation Fürstenfeld (Raabtalleitung);
  18. 18.Ziffer 18die Erdgas-Hochdruckleitung 076 Zagling – Kühschinken;
  19. 19.Ziffer 19die Leitung von Reitsham bis Freilassing und zur Übergabestation in Hochfilzen;
  20. 20.Ziffer 20die Leitung von Hochfilzen bis zur Staatsgrenze bei Kiefersfelden;
  21. 21.Ziffer 21die Süd 1 Leitung zwischen Wiener Neustadt und Semmering.
In Kraft seit 17.11.2023 bis 31.12.9999
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