Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.05.2024
in der Entlohnungs- stufe
Entlohnungsgruppe
E 2c
Euro
1
1979,6
2
2003,0
3
2026,5
4
2055,1
5
2084,1
6
2116,5
7
2148,0
8
2180,6
Nach Ablegung der Dienstprüfung hat die Entlohnung nach der Verwendungsgruppe E 2b gemäß § 24a der NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung 1976 zu erfolgen.
In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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