§ 31 GTelG 2012 Vollziehung

GTelG 2012 - Gesundheitstelematikgesetz 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister betraut.

In Kraft seit 15.10.2020 bis 31.12.9999
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